Das ADR 2021 – was ist neu?

Mit schöner Regelmäßigkeit – alle zwei Jahre – ändert sich das ADR. Und damit das Regelwerk für den Gefahrguttransport auf der Straße. Mit kniffligen Details, die es in sich haben können. Der aktuelle Änderungs-Stichtag war der 1.1.2021. Spätestens ab 1. Juli 2021 (nach Ablauf der Übergangsfrist) müssen die geänderten Regeln in der Praxis angewendet werden.
Inzwischen wurden auch die GGVSEB und die RSEB an die relevanten ADR-Änderungen angepasst – die aktuelle Fassung der GGVSEB gilt seit 26.3.2021, die neue RSEB seit 15.4.2021.
Wer wissen möchte, was sich damit für ihn in der Praxis ändert:
Hier finden Sie ein paar ausgewählte Stichpunkte! Außerdem werden alle Änderungen in der ecomed-Storck-Ausgabe des ADR 2021 (im Juni 2021 in 2., aktualisierter Ausgabe inklusive der neuen GGVSEB und RSEB erschienen) per Grauraster hervorgehoben.

ADR 2021 – was kommt auf Sie zu?

Begriffliche Klarstellungen und präzisere Formulierung unklarer Passagen

  • Wer ist „Betreiber“? Mit Zuweisung von Aufgaben. Diese Änderung wurde 2021 noch in die GGVSEB eingearbeitet.
  • Wie sind die Regelungen für Maschinen/Geräte genau anzuwenden?
  • Was sind „umweltgefährdende Stoffe“? – Angaben im Beförderungspapier
Begriffliche Klarstellungen und präzisere Formulierung unklarer Passagen

Neue UN-Nummern

  • Falls Sie mit Pyrotechnik zu tun haben:
    Neue UN 0512 und 0513 für SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH, programmierbar
  • Neue UN 3549 für infektiöse Abfälle Kategorie A und dazugehörige P 622 und LP 622: das ist vor allem für medizinische Abfälle aus dem klinischen Bereich relevant.
Neue UN-Nummern

Batterien

  • Die Verpackungsanweisung P 801 wurde mit der P 801a zusammengeführt und enthält nun präziser formulierte Anforderungen an die Behälter, in denen gebrauchte Batterien transportiert werden.
    Auch die Anforderung der Vermeidung von Kurzschlüssen für gebrauchte Batterien ist neu.
Batterien

Lithiumbatterien

Lithiumbatterien und Lithiumionenbatterien sind quasi eine „Dauerbaustelle“ im ADR – die Ihnen auch 2021 etliche Änderungen bescherte:

  • Es gibt eine neue SV 390 für Versandstücke, die eine Kombination von Lithiumbatterien mit und in Ausrüstungen enthalten. Hier soll eine vereinfachte Bezeichnung in der Dokumentation und bei der Kennzeichnung ausreichen. Entsprechend gibt es Anpassungen in der P 903.
    Außerdem wird in SV 188 klargestellt, dass das Lithiumbatterie-Kennzeichen verkleinert werden darf. Damit lassen sich dann seit 2021 auch kleinere Verpackungen korrekt kennzeichnen und unnötige größere Verpackungen vermeiden.
  • Für die Entsorgung von Lithiumionen-Batterien sind in der SV 376 nun konkrete Beispiele für Kriterien zur Bewertung von Beschädigungen aufgeführt.
Lithiumbatterien

Datensammler/Ortungseinrichtungen

  • Gefährliche Güter in Geräten, die während des Transports verwendet werden, unterliegen ab ADR 2021 den Vorschriften des neuen Abschnitts 5.5.4. Dabei handelt es sich insbesondere um Lithiumbatterien in Datensammlern und Ladungsortungseinrichtungen an oder in Versandstücken bzw. Güterbeförderungseinheiten.
    Im Abschnitt 1.1.3.7 wird auf die Anwendung von 5.5.4 hingewiesen.
Datensammler/Ortungseinrichtungen

Änderungen und Neuerungen in diversen Sondervorschriften

  • SV 392 bis 395: Einstufung von Nitrocellulose für Klassifizierung
  • SV 327 in Verbindung mit P 003, LP 200 für Abfall-Gaspatronen UN 2037: Abfallentsorgung kann nun wie bei Abfall-Druckgaspackungen gehandhabt werden
  • SV 675: spezielles Zusammenladeverbot für Stoffe ohne Gefahrzettel
Änderungen und Neuerungen in diversen Sondervorschriften

Auch das änderte sich im ADR 2021 …

dürfte aber nur absolute Spezialisten interessieren:

  • Klasse 7: Harmonisierung und Übernahme von Änderungen aus den Regelungen für den sicheren Transport radioaktiver Stoffe SSR-6, Rev.1 - Ausgabe 2018) mit dem Schwerpunkt der neuen Vorschriften für die Gruppe SCO-III oberflächenkontaminierte Gegenstände
Sicherer Transport radioaktiver Stoffe

Das ADR 2021 von ecomed-Storck. Detailliert. Damit Sie es klarer haben.

Das Gefahrgutrecht für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße ist so kompliziert und umfangreich, dass Sie sich nicht auch noch mit schwer lesbaren Texten und Tabellen herumärgern sollten! Auch wenn es oft kleine, feine Details sind, die nur Profis auffallen – die sehr sorgfältig erstellten Texte und Tabellen in der ADR-2021-Ausgabe von ecomed-Storck sorgen mit der 2. Auflage im Juni 2021 für Lesbarkeit und Klarheit:

  • Präzise Feingliederung durch die vom Verlag eingefügten Zwischenüberschriften: Ihr Auge findet im Nu in die richtige Passage!
  • Was-steht-wo-Übersichten vor jedem Teil helfen Ihnen, die für Sie gerade relevante Textstelle noch schneller zu finden.
  • Grauhinterlegung der Änderungen: Sie sehen genau, was sich geändert hat – und das wortgenau! Auch die in der Gefahrgut-Tabelle A geänderten Felder sind grau markiert.
  • Sorgfältig recherchierte Randnotizen, Querverweise und Verlagshinweise machen Sie auf wichtige Zusatz-Checks aufmerksam.

Was steckt inhaltlich alles drin? Einiges: Neben dem aktuellen ADR finden Sie natürlich auch  

  • das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
  • die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB)
  • die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
  • die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
  • die Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV)

im Wortlaut.

ADR 2021

Dazu kommt

  • eine Übersicht der geltenden ADR-Vereinbarungen
  • eine alphabetische Stoffliste
  • sowie ein umfangreiches, detailliertes Stichwortverzeichnis.


Per Download (Zugangscode im Buch) bekommen Sie

  • eine Übersicht mit den ADR-Änderungen 2021 für die einzelnen Beteiligten: Versender, Verlader, Spediteur, Empfänger …
  • die RSEB-Anlagen 8 (Tabellen), 9 und 19
  • weitere Vorschriftentexte (ADR-Gesetz, ODV, Richtlinie 2008/68/EG)
  • aktuelle Hinweise zu Änderungen nach Redaktionsschluss
  • und ganz neu: eine ADR-Beförderungspapier-Erstellhilfe mit Punkterechner
ADR 2021 aufgeschlagen

Sie möchten das ADR 2021 lieber online auf dem Schirm haben?

Dann holen Sie sich eine der beiden Online-Ausgaben auf den Schirm:

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Sie bieten Ihnen folgende Vorteile gegenüber den Printausagaben:

  • Alle Einträge und Codes der Gefahrgutliste sind direkt mit ihrer Referenz verlinkt.
  • So brauchen Sie nicht mehr hin- und herblättern und der Durchblick stellt sich schnell ein!
  • In der Übergangszeit finden Sie sowohl die „alten“ (von 2019) als auch die „neuen“ (ab 2021 gültigen) Vorschriftentexte. Die Änderungen sind im „neuen“ Text grün hervorgehoben.
  • Volltext-Suchfunktion - rasch nach Ihren Stichworten recherchieren und am besten verschiedene Suchparameter kombinieren!
  • Ein Klick auf die UN-Nummer öffnet Ihnen übersichtliche Stoffdatenblätter:  jede Zeile und jeder Code der Gefahrgutliste mit sämtlichen spezifischen Vorgaben und Zusatzhinweisen im Wortlaut!
  • Natürlich können Sie die für Sie gerade relevanten Vorschriften und Stoffdatenblätter auch als PDF ausdrucken.
  • Extra für Online-Abonnenten: ADR-Beförderungspapier- Erstellhilfe – eine praktische Excel-Vorlage mit eingebautem 1.000-Punkte-Check (Punkterechner)
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Autor

Autor Jörg HolzhäuserJörg Holzhäuser
Jörg Holzhäuser, Jahrgang 1960, Dipl. Verwaltungsbetriebswirt. Ab 1993 im Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Schwerpunkt „Gefahrgutbeförderungsrecht“ tätig, hinzu kommen Themen wie Ladungssicherung, Berufskraftfahrerqualifikation und Verkehrssicherheit. Derzeit tätig im Verkehrsministerium in Rheinland-Pfalz und Vertreter des Landes im Bund-Länder-Fachausschuss „Beförderung gefährlicher Güter“, im Gefahrgut-Verkehrs-Beirat und in AGGB-Arbeitsgruppen. Referent bei der Berufsgenossenschaft RCI. Auslandstätigkeit für die GTZ in Thailand. Leiter verschiedener Gefahrgut-Gesprächskreise mit Wirtschaft und Behörden in Rheinland-Pfalz und auf Bundesebene. Autor und Mitautor umfangreicher Gefahrgut-Fachliteratur. Anerkannter Gefahrgut-Referent und Verfasser von Fachbeiträgen in Gefahrgut-Fachzeitschriften. Seit 1996 Referent und Moderator der Münchner Gefahrgut-Tage. Mitglied und Gründer des Gefahrgutforums Rhein-Mosel bei der IHK Koblenz.

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